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Die Angst der Richter vor der Macht

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Beschreibung

Hans Herbert von Arnim, 157 S., geb. - Versand portofrei!

Die verdeckte Finanzierung der Parteien durch den Staat

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. Juli 2015 eine Klage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung nicht zugelassen. Auch in seinem Beschluss vom 19. September 2017 ist es auf die Sache kaum eingegangen. In beiden Beschlüssen ist das Gericht vor der politischen Macht eingeknickt. Denn es geht um das »finanzielle Eingemachte« der Berliner politischen Klasse. Um ohne öffentliche Verhandlung kurzen Prozess zu machen, hat das Gericht das Vorbringen der Klägerin unterdrückt und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs massiv verletzt. Das ist auch dem Verfassungsgericht nicht erlaubt und kann nicht das letzte Wort sein.

Das Versagen der Karlsruher Richter und die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, müssen publik gemacht und eine Diskussion in der allgemeinen und der Fachöffentlichkeit angestoßen werden.

Wenn die Politik in eigener Sache entscheidet und das Gericht sich wegduckt, wird öffentliche Kontrolle umso wichtiger.

In den 1960er-Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht der offenen Staatsfinanzierung der Parteien Grenzen gesetzt. Daraufhin ergriffen die Parteien die Flucht in die verdeckte Staatsfinanzierung. Unbehelligt von Kontrollen und Grenzen, ließen sie die Subventionen ihrer Fraktionen im Bundestag und die sogenannten Globalzuschüsse ihrer Stiftungen in die Höhe schießen, und die Abgeordneten bewilligten sich persönliche Mitarbeiter, deren Zahl ebenfalls rasch anstieg - auch um sie für Parteizwecke verwenden zu können. In der Zwischenzeit ist die verdeckte Staatsfinanzierung der Parteien mehr als viermal so hoch wie die offene staatliche Parteienfinanzierung.

Die Parteien haben sich ihren eigenen Staat geschaffen. Hans Herbert von Arnim deckt auf, welcher Mittel und Methoden sich die politische Klasse bedient, um die Regeln zu ihrem eigenen Vorteil umzugestalten und sich immer neue Geldquellen zu erschließen.

Parteienherrschaft und Willkür wirksam zu begrenzen ist deshalb dringend geboten!

Die Folgen übermäßiger staatlicher Finanzierung sind zunehmend bürgerferne Staatsparteien und wachsende Parteienverdrossenheit der Bürger. Darin liegt ein fundamentales Demokratieproblem.

Es ist höchste Zeit, eine öffentliche Debatte darüber in Gang zu bringen!

»Niemand außer dem Bundesverfassungsgericht hat schon so viele Gesetze aus den Angeln gehoben wie diese Einmann-Instanz namens Hans Herbert von Arnim.«
Die Zeit

Arnim, Hans Herbert von: Biografische Angabe

Hans Herbert von Arnim, Jahrgang 1939, studierte in Heidelberg Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Nach den juristischen Staatsexamen und dem volkswirtschaftlichen Diplom promovierte er dort im Arbeitsrecht über Die Verfallbarkeit betrieblicher Ruhegeldanwartschaften. Von 1968 bis 1978 sammelte er als Leiter des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler auch politische Erfahrung. 1976 habilitierte er sich mit der Arbeit Gemeinwohl und Gruppeninteressen an der Universität Regensburg für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht. Nach einer Professur in Marburg hatte er seit 1981 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer inne. 1993-1995 war er Rektor der Hochschule und damals auch Richter am Verfassungsgericht Brandenburg. Rufe an andere Universitäten lehnte er ab. Seit 2005 ist er entpflichtet, hält in Speyer aber regelmäßig noch »Demokratietagungen« ab. Er hat eine Fülle von wissenschaftlichen Büchern und Aufsätzen in Fachzeitschriften veröffentlicht, auch zahlreiche allgemeinverständliche Sachbücher, die sich mit Fehlentwicklungen in Deutschland und der EU befassen und von denen einige Bestseller wurden. Seine Arbeiten haben Einfluss auf die Praxis. Die Wochenzeitung Die Zeit nannte ihn eine »Ein-Mann-Instanz« im Kampf gegen Auswüchse des Parteienstaates, die mehr Gesetze aus den Angeln gehoben habe als jeder andere außer dem Bundesverfassungsgericht.